Markenschutz durch Eintragung beim DPMA

Hat man einen prägnanten und identitätsstiftenden Eigennamen gefunden, lässt sich dieser heute problemlos beim Deutschen Patent- und Markenamt DPMA in München registrieren. Nach 3-monatiger Wartezeit erhält man, sofern kein Widerspruch seitens Dritter innerhalb dieser Frist vorliegt, einen positiven Bescheid. Ab diesem Zeitpunkt kann man zur Bild- oder Wortmarke künftig das ® Zeichen führen.
Das irrtümlich manchmal gleichgesetzte, aus dem amerikanischen stammende Trademark Zeichen TM, hat im deutschen Rechtsraum keine Bedeutung.

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